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Fast ist sie Geschichte, die allgemeine Wehrpflicht in der Bundesrepublik. doch dauert es noch 6 Monate, bis der letzte Wehrpflichtige, der unfreiwillig Soldat geworden ist, aus der Bundeswehr entlassen wird.

Am 3. Januar 2011, treten 12.150 Wehrpflichtige ihren Grundwehrdienst an, so wenig wie selten an einem Quartalsanfang. Man könnte fast der Meinung sein, die Reduzierung der Zahl der Einberufungen war von vornherein geplant.

Erstmalig hat das Bundesverteidigungsministerium das nahende Dienstantrittsdatum zum Anlass genommen, darauf hinzuweisen, dass die Einberufungsbescheide ernst gemeint und rechtsverbindlich sind. Zuvor hatte es Pressemitteilungen gegeben, wonach angeblich keine Feldjäger eingesetzt würden, um eigenmächtig abwesende Wehrpflichtige zwangsweise in die Kasernen zu bringen.

Vor einem halben Jahr hat es wohl niemand für möglich gehalten, dass die Wehrpflicht so sang- und klanglos ausläuft und dann musste es ganz schnell gehen:

- Das Bundesamt für den Zivildienst hat Ankündigungen zur Heranziehung zum Zivildienst geschickt, die überhaupt nicht ernst gemeint waren. Wer drauf reinfällt, wird anschließend als mutmaßlich freiwilliger zum Zivildienst herangezogen.

- In Kenntnis der geplanten Aussetzung auch der Musterungen haben Kreiswehrersatzämter weiter zu Musterungen geladen und dabei sehr kurzfristige Termine, mitunter zwischen Weihnachten und Silvester vergeben. Zwischenzeitlich ist die Weisung ergangen, diesen Unsinn zu stoppen.

- Noch immer gibt es Berichte in Internetforen, wonach Wehrpflichtigen, die schon aufgrund ihreres Körpergewichts den Anforderungen des Wehrdienstes nicht gewachsen sind, aufgetragen wird, sich etwa von drei verschiedenen Fachärzten noch genauer untersuchen zu lassen, damit man entscheiden kann, ob sie nur vorübergehend nicht wehrdienstfähig sind oder endgültig nicht wehrdienstfähig sind.

Dies durch und durch würdelose Verhalten der Wehrbehörden gegenüber Wehrpflichtigen hat man also bis zum Ende durchgehalten. Glückwunsch Bundeswehr, Glückwunsch Bundesamt für den Zivildienst.

Ach ja, das Bundesamt für den Zivildienst bietet am 8. Februar 2011 noch Schulungen an, um Mitarbeitern von Zivildienststellen zu erklären, wie ein gemeinsamer Einberufungsvorschlag von Dienststelle und Dienstpflichtigen auszusehen hat. Realsatire? Nein, bei dieser besonderen Veranstaltung ist die Teilnahmerzahl begrenzt.

Bleibt nur noch zu ergründen, was die 5.000 Mitarbeiter der Kreiswehrersatzämter in den nächsten Wochen machen.

 

So etwas könnte ein Zivildienstleistender zu hören bekommen, wenn aus der geplanten Verkürzung des Zivildienstes nichts wird.

Wie Bild oder Aachenener Nachrichten zu wissen glauben, leisten Zivis ihren Dienst gerne und hätten ein Problem mit der Lücke, die entstehen würde, wenn der Dienst künftig 3 Monate kürzer wäre. Dies sollen jedenfalls Zivildienstleistende gegenüber dem Bundesbeauftragten so geäußert haben.

Welche Lücke eigentlich?

Die Nürnberger Nachrichten wissen es ganz genau:

“Wer etwa nach dem Abitur ein Studium anstrebt, muss nach Wehr- oder Zivildienst jetzt schon weit über ein halbes Jahr überbrücken.”

Rechnen wir mal nach: Abiturzeugnisse gibt es Ende Juni, ab Juli könnte also Wehr- oder Zivildienst geleistet werden. Wird er aber häufig nicht, denn wie mehrere Jahre Musterungsforum.de und andere Internetportale zeigen, werden viele Wehrpflichtige so spät gemustert, dass sie nach dem Abitur nach Klasse 12 fast nie und nach Klasse 13 auch eher selten überhaupt einebrufbar sind.

Zugegeben, es ist ungünstig den Zwangsdienst so zu legen, dass angehende Studenten ihre Lebensplanung nach den Kreiswehrersatzamt oder dem Bundesamt für den Zivildienst ausrichten müssen – und dann ihr Studium womöglich unterbrechen müssen, weil diese Behörden einfach schlafen. Die Verkürzung von Wehr- und Zivildienst kann jedenfalls nicht Schuld daran sein, dass jährlich zehntausende junge Männer ein Jahr verlieren, Schuld daran ist die Dienstpflicht an sich, denn es ist vollkommen egal, ob der Dienst 4 Monate dauert oder 15 Monate, angehende Studenten verlieren so immer mindestens ein Jahr.

Es bleibt abzuwarten, ob der Dienst nicht auch künftig in Abschnitten von zum Beispiel drei Monaten und zweimal sechs Wochen abgeleistet werden darf. Oder muss, denn genau das sieht der § 24 (3) Zivildienstgesetz jetzt schon vor – allerdings nicht für angehende Studenten.

 

Früher – als noch alles besser war – war der Zivildienst um bis zu 3 Monate länger als der Grundwehrdienst. Begründet wurde dies mit der sich an den Grundwehrdienst anschließenden Verfügungsbereitschaft der Rekruten.

Seit Rot-Grün ist Schluss damit und Grundwehrdienst und Zivildienst haben die gleiche Dauer von jetzt 9 Monaten.

Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass der Grundwehrdienst auf 6 Monate verkürzt werden soll, was nun aber ist mit dem Zivildienst.

Das werde noch geprüft, teilt die Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen jetzt mit. Man habe sich noch nicht festgelegt, ob zum Jahresbeginn 2011 auch der Zivildienst verkürzt werden solle. Derzeit liefen Überlegungen.

Man darf gespannt sein.