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	<title>blog.musterungsforum.de &#187; Grundgesetz</title>
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		<title>Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 01:50:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In Deutschland ist Kriegsdienstverweigerung ein durch das Grundgesetz garantiertes Recht, dass sich im Ergebnis lediglich auf die Verpflichtung zur Leistung eines konkreten Dienstes auswirkt, in Friedenszeiten ist ein Kriegsdienstverweigerer also nicht verpflichtet den Grundwehrdienst zu leisten, sondern er muss Zivildienst leisten. Zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer muss ein Anerkennungsverfahren durchlaufen werden, dass in den letzten Jahren [...]


Keine &Auml;hnlichen Beitr&auml;ge.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In Deutschland ist Kriegsdienstverweigerung ein durch das Grundgesetz garantiertes Recht, dass sich im Ergebnis lediglich auf die Verpflichtung zur Leistung eines konkreten Dienstes auswirkt, in Friedenszeiten ist ein Kriegsdienstverweigerer also nicht verpflichtet den Grundwehrdienst zu leisten, sondern er muss Zivildienst leisten. Zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer muss ein Anerkennungsverfahren durchlaufen werden, dass in den letzten Jahren immer weiter vereinfacht wurde.</p>
<p>Bei unseren österreichischen Nachbarn dagegen ticken die Uhren etwas anders. Es muss kein Antragsverfahren durchlaufen werden, sondern lediglich eine Zivildiensterklärung abgegeben werden. Das Recht ist allerdings zeitlich eingeschränkt, während des Wehrdienstes können sich Wehrpflichtige in Österreich nicht auf das Recht auf Kriegsdienstverweigerung berufen. Und Kriegsdienstverweigerer dürfen keine Waffen kaufen, besitzen oder führen. Auf die Jagd dürfen sie genausowenig gehen wie etwa Polizeibeamter zu werden. Letzteres will die österreichische Regierungskoalition jetzt <a href="http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=3858&amp;Alias=wzo&amp;cob=469678" target="_blank">ändern</a>.</p>


<p>Keine &Auml;hnlichen Beitr&auml;ge.</p>]]></content:encoded>
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