Hans-Peter Bartels ist SPD-Mitglied und Abgeordneter des Bundestages für Kiel, Altenholz und Kronshagen.

Der gute Mann hat ein Problem mit den Plänen und Ideen von Verteidigungsminister zu Gutteneberg, denn dieser hat erst kürzlich erkklärt, warum Musterungen nicht mehr als sinnvolle Maßnahme staatlichen Handelns gerechtfertigt werden können.

Sein Gegenvorschlag klingt zunächst zwar ganz nett, wenn man aber etwas tiefer blickt, ist es – wie auch der Spiegel bemerkt – einfach nur widersprüchlich, wobei ihm zum Konzept von Herrn Zu Gutteneberg nur diese vielsagende Satz einfällt:

Ich weiß nicht, was Guttenberg will.

Ein interessanter Diskussionsansatz.

40.000 junge Männer pro Jahr braucht man lt. Bartels angeblich, und zwar als Zeitsoldaten und als Wehrpflichtige. Um diese angeblich benötigten 40.000 Personen ansprechen zu können, möchte man einfach erstmal – wie gehabt nach der Erfassung – 400.000 Männer pro Jahr vorladen und ärztlich untersuchen. Die Tauglichen sollen dann gefragt werden, ob sie zur Bundeswehr wollen.

Das kommt mir ziemlich bekannt vor. Bis jetzt hat man immer behauptet, man brauche eine bestimmte Menge von Wehrpflichtigen, die Zahl schwankte je nach politischer Großwetterlage. Dazu wurden alle 17-18jährigen erfasst und früher oder später zur Musterung geladen. Dort wurden sie dann gefragt, ob sie Wehrdienst leisten wollen oder nicht. Falls nicht, wurde ihnen ein vorformulierter Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen unter die Nase gehalten, den viele Wehrpflichtige in Unkenntnis ihrer Rechte und Möglichkeit auch unterschrieben haben. Es folgte eine ärztliche Untersuchung, bei denen zuletzt in etwa 50% der Fälle das Ergebnis “nicht wehrdienstfähig” stand. Wiederum etwa die Hälfte der Tauglichen wurde in Richtung Zivildienst abgeschoben, bleibt also ein Rest von etwa 100.000 Männern. Ein Teil von Ihnen kann aus verschiedenen Gründen nicht einberufen werden, in nicht wenigen Fällen werden diese Gründe von den Kreiswehrersatzämtern vorsätzlich herbeigeführt. Vom Rest werden etwas mehr als 50% zum Grundwehrdienst einberufen, bekommen dann in der Grundausbildung gesagt, dasss sie ja eigentlich freiwillig da sind, sie hätten ja bei der Musterung oder auch später sagen können, dass sie verweigern wollen.

Dieser Unsinn nannte sich jahrelang Dienstgerechtigkeit:

Es werden von ursprünglich 400.000 Wehrpflichtigen pro Jahrgang durch verschiedenste Maßnahmen immer so viele herausgerechnet (zuletzt etwa 80%), bis am Ende nur noch so wenige übrigbleiben, dass man mehr als 50% einberufen “muss”. Die meisten davon, wurden allerdings in der Truppe nie gebraucht, es ging in den letzten Jahren nur noch um eine reine Rechengröße zur Rechtfertigung des Systems Wehrpflicht.

Und genau dabei soll es nach einer Idee von Herrn Bartels bleiben. Man will jetzt nicht mehr 80.000 Wehrpflichtige (das sind 20%) haben, von denen man 50% mitunter gegen ihren Willen einberuft, das einzig Neue ist, dass man nach der musterungsärztlichen Untersuchung die verbleibenden 200.000 Wehrpflichtigen so lange bezirzen möchte, bis 40.000 von Ihnen freiwillig ihre eigene Einberufung beantragen.

Alles kein Problem, sagt Bartels:

Die Bundeswehr braucht heute nicht mehr einen ganzen Jahrgang, sondern von 400.000 jungen Männern. [...] Schon heute haben wir ja jährlich 20.000 Freiwillige als Zeitsoldaten und 20.000 freiwillig länger Wehrdienst Leistende, die sogenannten FWDLer. Die Rechnung geht auf. Aber für den Fall, dass sie einmal dramatisch nicht aufginge, hätten wir die Rückversicherung des Pflichtdienstes. […} So muss Sicherheitspolitik denken.

Grandios.

Weil vielleicht in naher oder ferner Zukunft keine 40.000 Freiwilligen mehr da sind, die man im Übrigen nach dem Modell von zu Guttenberg auch nicht mehr in dieser Zahl braucht (weil weitaus weniger Rekruten ausgebildet und beaufsichtigt werden müssen), dürfen 400.000 Männer jährlich zur Fleischbeschau antreten.

Und einen stichhaltigen Grund nennt Bartels auch:

Nein. Nach unserem Modell gibt es weiterhin eine gewisse Anzahl von Wehrdienstleistenden, die für einen flexiblen Zeitraum von zwölf bis 23 Monaten zur Truppe kämen, freiwillig, aber nicht per Stellenanzeige, sondern nach der Musterung einberufen aus dem gesamten breiten Spektrum eines Jahrgangs.

Was muss man eigentlich nehmen, wenn man ernsthaft glaubt, die Wehrpflichtigen, die sich dann freiwillig einberufen lassen, stellen einen repräsentativen Querschnitt aus der Gesellschaft dar?

Schreibt ihm eure Erfahrungen:

http://www.hans-peter-bartels.de/bartels.php/cat/8/title/Kontakt

hans-peter.bartels@bundestag.de

 

Der Aspekt Schule der Nation hat gelitten, wenn man nur noch 13-16% der jungen Männer einberuft

Karl-Theodor zu Guttenberg in den Tagesthemen (13.09.10)

Die Musterung ist ebenso schwer zu rechtfertigen, wie die Wehrpflicht als solche

Karl-Theodor zu Guttenberg bei Beckmann (13.09.10)

Was kommt als Nächstes? Eine Entschuldigung für jahrelange Schikane mehrerer Generationen junger Männer?

 

Ab und zu lese ich natürlich auch in anderen Foren zur Wehrpflicht mit. Folgende Frage von David92 erregte mein Mitleid:

Hallo,

am 7. sept.2010 hatte ich meine Musterung und wurde T2 gemustert,

da ich damit überhaupt nicht zufrieden bin habe ich vor einspruch zu erheben.

Mein wehrdienstberater hatte gemeint wenn ich mit dem medizinischen ergebnis nicht zufrieden bin soll ich alle meine behandelnden ärzte von ihrer Schweigepflicht befreien.

nun meine frage soll ich bei einem evtl einspruch eine NAchmusterung verlangen oder würdet ihr es so lassen wie ichz es hier ausformuliert habe: Hiermit lege ich unter Berufung auf die Rechtsbehelfbelehrung widerspruch gegen mein Musterungsergebnis vom 7.9.10 ein aufgrund der unzureichenden Berücksichtigung meines Hohlkreuzes und meiner Knieschmerzen.

Mit diesem Bescheid entbinde ich meinen Orthopäden Dr…. von seiner Schweigepflicht

Was kann man einem 18jährigen Wehrpflichtigen raten, der sich von seinem Gegner, dem Kreiswehrersatzamt, gleich auch noch “beraten” lässt?

Dass sein Tauglichkeitsgrad ganz sicher nicht T2 heißt, sondern wehrdienstfähig ist in diesem Zusammenhang nicht von Belang, aber schon mal pauschal und ohne Rücksprache den eigenen Orthopäden von der Schweigepflicht zu entbinden, ist so sicherlich nicht sinnvoll.

Was passieren wird? Der ärztliche Dienst guckt sich die Befunde bei der Musterung an, überprüft, ob bei der Tauglichkeitsbeurteilung “Knieschmerzen” und das behauptete Hohlkreuz berücksichtigt wurden, fragt beim Orthopäden nach, was für Schmerzen das sind, läd den Wehrpflichtigen zu einem Gespräch vor, erklärt ihm dort, dass der Einspruch, der in Wirklichkeit ein Widerspruch ist, keinerlei Aussicht auf Erfolg hat. Vielleicht untersucht man ihn aber einfach nur noch einmal. So ganz nach dem Motto Ordnung muss sein.

Und dann?

David92 wird entweder den Widerspruch zurücknehmen, weil der nette Beamte ihm das so gesagt hat. Oder er nimmt ihn nicht zurück und der Widerspruch wird von der Wehrbereichsverwaltung als unbegründet zurückgewiesen.

Viel Lärm um nichts. Eine Nachmusterung kann er auch nicht verlangen, sowas gibt es nämlich nicht und ansonsten ist der Widerspruch ohne jeglichen Sachverstand und Substanz einfach mal ins Blaue hinein eingelegt und das gesamte Pulver gleich am Anfang verschossen worden. Schade eigentlich, da hätte man sicherlich etwas drauf machen können, auch wenn es vielleicht erstmal nur zur Überbrückung einiger Monate gereicht hätte.

 

CDU-Politiker haben es im Moment schwer. Sie müssen ihren Wählern erklären, warum es derzeit nicht gut aussieht für die Wehrpflicht und die – konservative – Klientel hat dafür mitunter wenig Verständnis.

Und so kommt es, dass etwa der saarländische Ministerpräsident Müller mit einer Idee aus der Mottenkiste auftrumpfen will: Zwangsarbeit für die Jugend. Er drückt es etwas vornehmer aus, sozialen Pflichtdienst für junge Männer und Frauen gleichermaßen als “Verantwortung des Bürgers für sein Gemeinwesen”.

Auch der bald ehemalige Ministerpräsident Koch aus Hessen hat einen ähnlich genialen Einfall und eine Begründung, bei dem sich die Fußnägel nach oben biegen: Allgemeinen Dienstpflicht für junge Männer als “Herausforderung”, weil “die Gesellschaft […} ärmer” wird. Das ganze sei ein “Erziehungsthema”. Aha.

Mal sehen, wie sich dieser Erziehungsgedanke mit Art. 4 der europäischen Menschenrechtskonvention in Einklang bringen lässt. Ich bin jedenfalls gespannt.

Einen “freiwilligen Zivildienst” für alle ab 16 möchte am liebsten Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (natürlich ebenfalls CDU). Eigentlich möchte sie nur das Bundesamt für den Zivildienst nicht auflösen und sucht krampfhaft nach einer neuen Legitimation.