Category: Zivildienst
Fast ist sie Geschichte, die allgemeine Wehrpflicht in der Bundesrepublik. doch dauert es noch 6 Monate, bis der letzte Wehrpflichtige, der unfreiwillig Soldat geworden ist, aus der Bundeswehr entlassen wird.
Am 3. Januar 2011, treten 12.150 Wehrpflichtige ihren Grundwehrdienst an, so wenig wie selten an einem Quartalsanfang. Man könnte fast der Meinung sein, die Reduzierung der Zahl der Einberufungen war von vornherein geplant.
Erstmalig hat das Bundesverteidigungsministerium das nahende Dienstantrittsdatum zum Anlass genommen, darauf hinzuweisen, dass die Einberufungsbescheide ernst gemeint und rechtsverbindlich sind. Zuvor hatte es Pressemitteilungen gegeben, wonach angeblich keine Feldjäger eingesetzt würden, um eigenmächtig abwesende Wehrpflichtige zwangsweise in die Kasernen zu bringen.
Vor einem halben Jahr hat es wohl niemand für möglich gehalten, dass die Wehrpflicht so sang- und klanglos ausläuft und dann musste es ganz schnell gehen:
- Das Bundesamt für den Zivildienst hat Ankündigungen zur Heranziehung zum Zivildienst geschickt, die überhaupt nicht ernst gemeint waren. Wer drauf reinfällt, wird anschließend als mutmaßlich freiwilliger zum Zivildienst herangezogen.
- In Kenntnis der geplanten Aussetzung auch der Musterungen haben Kreiswehrersatzämter weiter zu Musterungen geladen und dabei sehr kurzfristige Termine, mitunter zwischen Weihnachten und Silvester vergeben. Zwischenzeitlich ist die Weisung ergangen, diesen Unsinn zu stoppen.
- Noch immer gibt es Berichte in Internetforen, wonach Wehrpflichtigen, die schon aufgrund ihreres Körpergewichts den Anforderungen des Wehrdienstes nicht gewachsen sind, aufgetragen wird, sich etwa von drei verschiedenen Fachärzten noch genauer untersuchen zu lassen, damit man entscheiden kann, ob sie nur vorübergehend nicht wehrdienstfähig sind oder endgültig nicht wehrdienstfähig sind.
Dies durch und durch würdelose Verhalten der Wehrbehörden gegenüber Wehrpflichtigen hat man also bis zum Ende durchgehalten. Glückwunsch Bundeswehr, Glückwunsch Bundesamt für den Zivildienst.
Ach ja, das Bundesamt für den Zivildienst bietet am 8. Februar 2011 noch Schulungen an, um Mitarbeitern von Zivildienststellen zu erklären, wie ein gemeinsamer Einberufungsvorschlag von Dienststelle und Dienstpflichtigen auszusehen hat. Realsatire? Nein, bei dieser besonderen Veranstaltung ist die Teilnahmerzahl begrenzt.
Bleibt nur noch zu ergründen, was die 5.000 Mitarbeiter der Kreiswehrersatzämter in den nächsten Wochen machen.
Es ist schon schwierig, wenn Journalisten über ein heikles und auch kompliziertes Thema, wie etwa die Verkürzung des Grundwehrdienstes berichten.
Was jetzt aber bei Reuters, Focus, Spiegel und auch tagesschau.de zu lesen ist, stimmt so nun wirklich nicht.
In der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP ist festgelegt worden, dass der Grundwehrdienst ab Anfang 2011 von neun auf die Dauer von sechs Monaten verkürzt werden soll. Woraus die Medien jetzt schli9eßen, die Verkürzung solle “auf Wunsch des Ministers” schon ab Oktober 2010 gelten, erschließt sich mir nicht. Die zum Oktober 2010 einberufenen Wehrpflichtigen werden im März 2010 ihren sechsten Dienstmonat haben, das Gesetz sieht dann nur noch 6 Monate Grundwehrdienst vor, die Wehrpflichtigen sind dann zu entlassen, es handelt sich dabei nicht um ein “Geschenk” des Verteidigungsministers Karl-Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg. Das war auch schon bei früheren Wehrdienstzeitverkürzungen so, es sei denn im Gesetz würde aussdrücklich nach Dienstantrittsterminen unterschieden, was in der Vergangenheit nie der Fall war. Faktisch dürfte die Verkürzung der Wehrdienstzeit also auch schon für die zum 1. Juli 2010 einzuberufenden Wehr- und Zivildienstpflichtigen gelten.
Und, liebe Presseleute, nicht die Wehrpflicht wird verkürzt, nur der Grundwehrdienst bzw. Zivildienst wird verkürzt. Die Wehrpflicht gilt weiter bis mindestens zum vollendeten 45. Lebensjahr.
In Deutschland ist Kriegsdienstverweigerung ein durch das Grundgesetz garantiertes Recht, dass sich im Ergebnis lediglich auf die Verpflichtung zur Leistung eines konkreten Dienstes auswirkt, in Friedenszeiten ist ein Kriegsdienstverweigerer also nicht verpflichtet den Grundwehrdienst zu leisten, sondern er muss Zivildienst leisten. Zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer muss ein Anerkennungsverfahren durchlaufen werden, dass in den letzten Jahren immer weiter vereinfacht wurde.
Bei unseren österreichischen Nachbarn dagegen ticken die Uhren etwas anders. Es muss kein Antragsverfahren durchlaufen werden, sondern lediglich eine Zivildiensterklärung abgegeben werden. Das Recht ist allerdings zeitlich eingeschränkt, während des Wehrdienstes können sich Wehrpflichtige in Österreich nicht auf das Recht auf Kriegsdienstverweigerung berufen. Und Kriegsdienstverweigerer dürfen keine Waffen kaufen, besitzen oder führen. Auf die Jagd dürfen sie genausowenig gehen wie etwa Polizeibeamter zu werden. Letzteres will die österreichische Regierungskoalition jetzt ändern.
Etwas Neues hat das Bundesamt für den Zivildienst zu vermelden. Dienstzeugnisse gibt es jetzt nicht mehr auf Antrag, sondern ohne Zutun des DIenstpflichtigen nach abgeleistetem Dienst ganz automatisch.
Da Dienstzeugnisse wohlwollend formuliert sein müssen, hilft die – selbstredend völlig unverbindliche – Vorlage des Bundesamtes beim Entschlüsseln.
“Über den Zivildienstleistenden ist nichts Nachteiliges bekannt geworden” bedeutet einfach nur, dass er sich nicht benehmen kann. Und “er hat unseren Erwartugnen im großen und ganzen entsprochen” bedeutet, dass seine Arbeitsleistung mangelhaft war.
Vielleicht sollte man über das Bundesamt auch einfach nur sagen, dass nichts negatives bekannt geworden ist, wenn mal wieder der ein oder andere Zurückstellungsantrag wegen eines dualen Studiums oder wegen Überbrückung der Probezeit eines Arbeitsverhältnisses als unbegründet zurückgewiesen wird.
So etwas könnte ein Zivildienstleistender zu hören bekommen, wenn aus der geplanten Verkürzung des Zivildienstes nichts wird.
Wie Bild oder Aachenener Nachrichten zu wissen glauben, leisten Zivis ihren Dienst gerne und hätten ein Problem mit der Lücke, die entstehen würde, wenn der Dienst künftig 3 Monate kürzer wäre. Dies sollen jedenfalls Zivildienstleistende gegenüber dem Bundesbeauftragten so geäußert haben.
Welche Lücke eigentlich?
Die Nürnberger Nachrichten wissen es ganz genau:
“Wer etwa nach dem Abitur ein Studium anstrebt, muss nach Wehr- oder Zivildienst jetzt schon weit über ein halbes Jahr überbrücken.”
Rechnen wir mal nach: Abiturzeugnisse gibt es Ende Juni, ab Juli könnte also Wehr- oder Zivildienst geleistet werden. Wird er aber häufig nicht, denn wie mehrere Jahre Musterungsforum.de und andere Internetportale zeigen, werden viele Wehrpflichtige so spät gemustert, dass sie nach dem Abitur nach Klasse 12 fast nie und nach Klasse 13 auch eher selten überhaupt einebrufbar sind.
Zugegeben, es ist ungünstig den Zwangsdienst so zu legen, dass angehende Studenten ihre Lebensplanung nach den Kreiswehrersatzamt oder dem Bundesamt für den Zivildienst ausrichten müssen – und dann ihr Studium womöglich unterbrechen müssen, weil diese Behörden einfach schlafen. Die Verkürzung von Wehr- und Zivildienst kann jedenfalls nicht Schuld daran sein, dass jährlich zehntausende junge Männer ein Jahr verlieren, Schuld daran ist die Dienstpflicht an sich, denn es ist vollkommen egal, ob der Dienst 4 Monate dauert oder 15 Monate, angehende Studenten verlieren so immer mindestens ein Jahr.
Es bleibt abzuwarten, ob der Dienst nicht auch künftig in Abschnitten von zum Beispiel drei Monaten und zweimal sechs Wochen abgeleistet werden darf. Oder muss, denn genau das sieht der § 24 (3) Zivildienstgesetz jetzt schon vor – allerdings nicht für angehende Studenten.
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