Im Kreiswehrersatzamt machten sie ihm schöne Augen
Written by admin
Freitag, 7 Mai 2010 08:07
Der Schwarzwälder Bote berichtet, wie es kommen kann, wenn man sich als Soldat auf Zeit verpflichtet, aber keine Ahnung hat, was bei der Bundeswehr auf einen zukommt.
Das Glück des jetzt 19jährigen ist, dass der Strafrechter das Jugendstrafrecht angewendet hat, denn das Wehrstrafgesetz regelt in § 15, dass eigenmächtige Abwesenheit bis zu 3 Tagen jeweils mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft wird. Auch die Staatsanwältin hatte ein Einsehen, denn in dem Dorf “fünf mal von den Feldjägern abgeholt [zu] werden”, war auch aus ihrer sicht “sicher nicht toll”. Fünf mal ist der jetzt 19jährige, den man nach seiner Schilderung im Kreiswehrersatzamt “schöne Augen” gemacht hat, als es um die Frage der Verpflichtung als Zeitsoldat gegangen ist, nämlich unerlaubt von der Truppe abwesend gewesen.
Das Urteil lautete auf Verwarnung und Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 2.000 Euro, fahnenflüchtige Wehrpflichtige kommen meist weit schlechter weg. Zumindest einen Teil seines Wehrsoldes wird der ehemalige Zeitsoldat wohl an die Bundeswehr zurückzahlen müssen.
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