Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung


In Deutschland ist Kriegsdienstverweigerung ein durch das Grundgesetz garantiertes Recht, dass sich im Ergebnis lediglich auf die Verpflichtung zur Leistung eines konkreten Dienstes auswirkt, in Friedenszeiten ist ein Kriegsdienstverweigerer also nicht verpflichtet den Grundwehrdienst zu leisten, sondern er muss Zivildienst leisten. Zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer muss ein Anerkennungsverfahren durchlaufen werden, dass in den letzten Jahren immer weiter vereinfacht wurde.

Bei unseren österreichischen Nachbarn dagegen ticken die Uhren etwas anders. Es muss kein Antragsverfahren durchlaufen werden, sondern lediglich eine Zivildiensterklärung abgegeben werden. Das Recht ist allerdings zeitlich eingeschränkt, während des Wehrdienstes können sich Wehrpflichtige in Österreich nicht auf das Recht auf Kriegsdienstverweigerung berufen. Und Kriegsdienstverweigerer dürfen keine Waffen kaufen, besitzen oder führen. Auf die Jagd dürfen sie genausowenig gehen wie etwa Polizeibeamter zu werden. Letzteres will die österreichische Regierungskoalition jetzt ändern.

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2 Comments

  1. Genau letzterer Absatz stört mich bei uns in Deutschland. Da dürfen anerkannte KDVler ohne große Probleme nach dem Zivildienst zur Polizei oder Bundespolizei… Totaler Schmarrn. Entweder man verweigert den Wehrdienst wirklich aus Gewissensgründen oder nicht, kann mir keiner später kommen, der dann 1-2 Jahre später sagt, geht doch, will Polizist werden.

  2. @ CHristian:

    Vielleicht Artikel 4 (3) Grundgesetz nicht verstanden? Was hat ‘Kriegsdienst mit der Waffe’ mit dem Beruf eines Polizeibeamten zu tun? Oder befindet sich ein Polizeibeamter neuerdings im Krieg, wenn er einen Täter auf frischer Tat stellt?

    Das Grundgesetz schützt Soldaten und Wehrpflichtige davor, nicht gegen ihr Gewissen (bewaffneten) Kriegsdienst leisten zu müssen, nicht aber davor, entsprechend ihrem Gewissen freiwillig im zivilen Leben eine Waffe zu tragen oder einzusetzen.